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Umwelt
Entsorgung &
Recycling |
KAINDL FLOORING
- Laminatfußböden können nach langem Gebrauch sowohl
energetisch als auch stofflich problemlos entsorgt werden.
Sie gelten nicht als Sondermüll.
Für gewerbliche Holz- und Holzwerkstoffeuerungen sind sie
zugelassene Festbrennstoffe (sog. Regelbrennstoffe nach Anhang 1.2 der
4. Bundes-Immissionsschutzverordnung) und müssen damit nicht in Müll-
oder gar Sondermüllverbrennungsanlagen beseitigt werden.
Stofflich lassen sich Laminatfußböden mittlerweile in
verschiedenen (durch das
WKI Fraunhofer Arbeitsgruppe für Holzforschung entwickelten)
Aufschlussverfahren in ihre Herstellungsstoffe zerlegen und können
zu mehr als 85 % ihrer Masse wieder in den Prozess der Span- und
Faserplattenproduktion zurückgeführt werden.
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